Zum Inhalt springen

Kleinunternehmerregelung 2026: die 55.000-Euro-Grenze einfach erklärt

Kleinunternehmer:in bist du, wenn dein Jahresumsatz 55.000 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Du stellst dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben zurückholen.

Stand: September 2026 6 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Umsatzgrenze 2026: 55.000 Euro im Jahr
Rechnungen ohne Umsatzsteuer, keine UVA
Kein Vorsteuerabzug aus Ausgaben
Einmalige Toleranz bis 10 Prozent (bis 60.500 Euro)
Pflicht-Hinweis auf der Rechnung
Verzicht bindet dich 5 Jahre an die Regelbesteuerung

Was die Kleinunternehmerregelung bedeutet

Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz unter der Grenze bleibt. Du verrechnest deinen Kund:innen keine USt, führst keine an das Finanzamt ab und ersparst dir die laufende Umsatzsteuervoranmeldung. Das senkt den Bürokratieaufwand deutlich, besonders am Anfang der Selbstständigkeit.

Der Preis dafür: Du darfst auch keine Vorsteuer geltend machen. Kaufst du also Ausrüstung oder Software, bekommst du die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht zurück. Für Unternehmen mit hohen Investitionen ist das ein echter Nachteil.

Die 55.000-Euro-Grenze im Detail

Maßgeblich ist dein Jahresumsatz. Für 2026 liegt die Grenze bei 55.000 Euro. Überschreitest du sie um nicht mehr als 10 Prozent, also bis 60.500 Euro, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende erhalten. Diese Toleranz kannst du innerhalb von fünf Jahren einmal nutzen. Springt dein Umsatz stärker nach oben, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab dem übersteigenden Umsatz, und ab da fällt Umsatzsteuer an.

Prokuro überwacht deinen laufenden Umsatz automatisch und warnt dich, sobald du dich der Grenze näherst. So läufst du nicht versehentlich hinein.

Vorteile und Nachteile

VorteilNachteil
Keine USt auf Rechnungen, günstiger für Privatkund:innenKein Vorsteuerabzug bei Investitionen
Keine UmsatzsteuervoranmeldungBei vielen B2B-Kunden kann USt-Pflicht vorteilhafter sein
Weniger Bürokratie, einfacher StartGrenze muss laufend beobachtet werden

So sieht die Rechnung aus

Als Kleinunternehmer:in weist du auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus und ergänzt einen Hinweis, zum Beispiel: „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG." Alle übrigen Pflichtangaben bleiben gleich. Details dazu im Ratgeber Rechnung schreiben als EPU.

Wann sich die Regelbesteuerung lohnt

Du kannst freiwillig auf die Befreiung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Das ist sinnvoll, wenn du hohe Investitionen planst oder überwiegend Geschäftskund:innen hast, die die Vorsteuer selbst abziehen. Der Verzicht erfolgt per Erklärung ans Finanzamt und bindet dich fünf Jahre. Danach kannst du wieder in die Befreiung zurück, sofern du unter der Grenze bleibst.

Eine UID-Nummer kannst du übrigens auch als Kleinunternehmer:in auf Antrag bekommen. Sie ist nützlich für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte.

Wie Prokuro dich unterstützt

Prokuro rechnet beide Szenarien für dich durch und zeigt, ab wann sich der Wechsel rechnet. Die Kleinunternehmer-Grenze wird automatisch überwacht, und der passende Hinweis landet ohne Zutun auf deiner Rechnung. Sieh dir die Funktionen an oder starte direkt mit der 14-tägigen Testphase.

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich sind Bescheid und SVS-Vorschreibung. Prokuro unterstützt dich bei deiner laufenden Buchhaltung.

Redaktionell erstellt und vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Medieninhaber laut Impressum.

Buchhaltung, die das für dich mitrechnet.

Prokuro behält Grenzen, Fristen und Rückstellungen im Blick. 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.

Monatlich kündbar. Keine Mindestlaufzeit.