Kleinunternehmerregelung 2026: die 55.000-Euro-Grenze einfach erklärt
Kleinunternehmer:in bist du, wenn dein Jahresumsatz 55.000 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Du stellst dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben zurückholen.
Auf einen Blick
Was die Kleinunternehmerregelung bedeutet
Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz unter der Grenze bleibt. Du verrechnest deinen Kund:innen keine USt, führst keine an das Finanzamt ab und ersparst dir die laufende Umsatzsteuervoranmeldung. Das senkt den Bürokratieaufwand deutlich, besonders am Anfang der Selbstständigkeit.
Der Preis dafür: Du darfst auch keine Vorsteuer geltend machen. Kaufst du also Ausrüstung oder Software, bekommst du die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht zurück. Für Unternehmen mit hohen Investitionen ist das ein echter Nachteil.
Die 55.000-Euro-Grenze im Detail
Maßgeblich ist dein Jahresumsatz. Für 2026 liegt die Grenze bei 55.000 Euro. Überschreitest du sie um nicht mehr als 10 Prozent, also bis 60.500 Euro, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende erhalten. Diese Toleranz kannst du innerhalb von fünf Jahren einmal nutzen. Springt dein Umsatz stärker nach oben, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab dem übersteigenden Umsatz, und ab da fällt Umsatzsteuer an.
Prokuro überwacht deinen laufenden Umsatz automatisch und warnt dich, sobald du dich der Grenze näherst. So läufst du nicht versehentlich hinein.
Vorteile und Nachteile
| Vorteil | Nachteil |
|---|---|
| Keine USt auf Rechnungen, günstiger für Privatkund:innen | Kein Vorsteuerabzug bei Investitionen |
| Keine Umsatzsteuervoranmeldung | Bei vielen B2B-Kunden kann USt-Pflicht vorteilhafter sein |
| Weniger Bürokratie, einfacher Start | Grenze muss laufend beobachtet werden |
So sieht die Rechnung aus
Als Kleinunternehmer:in weist du auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus und ergänzt einen Hinweis, zum Beispiel: „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG." Alle übrigen Pflichtangaben bleiben gleich. Details dazu im Ratgeber Rechnung schreiben als EPU.
Wann sich die Regelbesteuerung lohnt
Du kannst freiwillig auf die Befreiung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Das ist sinnvoll, wenn du hohe Investitionen planst oder überwiegend Geschäftskund:innen hast, die die Vorsteuer selbst abziehen. Der Verzicht erfolgt per Erklärung ans Finanzamt und bindet dich fünf Jahre. Danach kannst du wieder in die Befreiung zurück, sofern du unter der Grenze bleibst.
Eine UID-Nummer kannst du übrigens auch als Kleinunternehmer:in auf Antrag bekommen. Sie ist nützlich für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte.
Wie Prokuro dich unterstützt
Prokuro rechnet beide Szenarien für dich durch und zeigt, ab wann sich der Wechsel rechnet. Die Kleinunternehmer-Grenze wird automatisch überwacht, und der passende Hinweis landet ohne Zutun auf deiner Rechnung. Sieh dir die Funktionen an oder starte direkt mit der 14-tägigen Testphase.
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